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   BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05   

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https://dejure.org/2006,19321
BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05 (https://dejure.org/2006,19321)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 B 77.05 (https://dejure.org/2006,19321)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 B 77.05 (https://dejure.org/2006,19321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendbarkeit der Kriterien zur nichtstaatlichen Verfolgung auf die Frage der Staatlichkeit der Verfolgung - Besondere Gefährdung von Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Mandäer im Irak - Wirkung einer in Kraft getretenen aber noch nicht umgesetzten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05
    Die Beschwerde rügt ferner eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 (BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16).

    Die von der Beschwerde zitierten Ausführungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 (BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ) zum Fehlen tragfähiger Feststellungen zum religiösen Existenzminimum beziehen sich im Übrigen nicht auf einen Verfahrensmangel, sondern auf die Verletzung sachlichen Rechts.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05
    So setzt sich die Beschwerde auch nicht damit auseinander, dass der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der Prüfung des Auffangtatbestandes des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, bei dem gerade auch von Privatpersonen ausgehende Gefährdungen (vgl. zu § 53 Abs. 6 AuslG schon Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ) in den Blick zu nehmen sind - ausdrücklich ausgeführt hat, es sei "nichts dafür ersichtlich, dass für die Kläger eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder für Freiheit besteht ..., kehrten sie derzeit in den Irak zurück" (UA S. 14).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2005 - 1 B 47.05

    Anwendbarkeit der Kriterien des § 60 Abs. 1 S. 4 lit. b Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05
    Der Beschwerde kann nicht entnommen werden, warum diese tatrichterliche Würdigung der Sachlage im Rahmen des § 60 Abs. 5 AufenthG anders ausfallen müsste, wenn es dort neben staatlicher und quasi-staatlicher Verfolgung auch auf diejenige privater Akteure ankäme (vgl. hierzu und zum Folgenden auch Beschluss vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 1 B 47.05).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 BVerwG 1 B 77.05 mit Verweis auf Beschluss vom 24. November 1977 BVerwG 6 B 16.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 86.07

    Revisionsverfahren, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle,

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 BVerwG 1 B 77.05 mit Verweis auf Beschluss vom 16. November 1977 BVerwG 6 B 16.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2008 - 10 B 102.07

    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 B 77.05 - mit Verweis auf Beschluss vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 m.w.N.).
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